Kiel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der DATA-CONCEPT Energiemessdienst GmbH & Co KG in allen Leistungsbereichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich in einzelnen Leistungsbereichen Sonderregelungen getroffen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

 

§ 2 Leistungspflicht

1. Unsere Leistungspflichten entstehen erst, wenn die zur Auftragsabwicklung notwendigen technischen oder sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Leistungshindernisse, die ohne unser Verschulden, ohne das Verschulden unserer Auftragsgehilfen oder Vorlieferanten eintreten, schieben die Fälligkeit unserer Leistungen bis zur Beseitigung des Hindernisses auf. Dies gilt nicht, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Wandelungs- oder Rücktrittsrecht besteht.

 

§ 3 Gefahrübergang, Versand

1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges bei der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle über, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. In anderen Fällen geht die Gefahr mit der Ubergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, auf den Kunden über.

2. Für die Auslegung der Handelsklauseln gelten die INCOTERMS 1990.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

§ 4 Preise, Zahlungen

1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht gesondert vereinbart, ab Lager zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Berechnet werden die Preise, die in unseren zum Zeitpunkt der Bereitstellung unserer Leistung geltenden Preislisten ausgewiesen werden. Dies gilt auch für Teillieferungen. Bestatigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

2. Waren werden branchenüblich verpackt geliefert. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

3. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung von mehr als 10 % für die vergleichbare Leistung im Vergleich zum Vorjahr eingetreten ist.

4. Die Zahlung hat binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass der uns für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Skontoabzüge sind unzulässig. Bei Nichteinhaltuna der Zahlungstermine werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskonisatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Nachweis eines niedrigeren oder höheren Schadens ist zulässig.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Bei Gefährdung unserer Zahlungsansprüche gegen den Kunden, insbesondere bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs-, Insolvenz- oder Konkursverfahrens etc. sind wir zur Leistung nur noch gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von ausreichenden Sicherheiten verpflichtet.

7. Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsels und Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

 

§ 5 Lieferzeit

1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden.

2. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Ereignisse gehindert werden, die uns oder unseren Zulieferanten betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Krieg, Eingriff von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Terroranschläge, Streiks, Aussperrungen, sonstige Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderungen und einer angemessenen Anlaufzeit. Wird uns die Leistung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Venrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar iGt.

3. Kommen wir in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dieses gilt auch, wenn uns die Lieferung oder Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

4. Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in dem in 5 7 bestimmten Umfang ausgeschlossen.

 

§ 6 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Kaufmann, sind uns alle erkennbaren Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung oder Leistung schriftlich  Dies gilt für den Kunden der Nicht-Kaufmann ist, hinsichtlich aller offensichtliChen Mängel.

2. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Kaufleuten steht dieses Recht nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung bzw. Leistung zu.

3. Unsere Gewährleistung erstreckt sich im Falle mangelhafter Lieferung oder Leistung nur auf Anderung, Ausbesserung oder kostenlosen Ersatz aller nachweislich durch Mängel im Material, in der Fabrikation oder bei der Montage unbrauchbar gewordener Teile. Bei Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Berichtigung.

4. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

5. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gegen uns und unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für Folgeschäden. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatz ist auf typisch vorhersehbare Schäden begrenzt bzw. auf Schäden, die sich innerhalb des Zweckes der Eigenschaftszusicherung halten.

6. Keinerlei Gewährleistungsanspruch besteht, wenn ein Mangel darauf beruht, dass Betriebs- und Einbauvorschriften durch den Kunden nicht beachtet worden sind, vorgeschriebene Leistungswerte überschritten wurden, die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet oder sonst unsachgemäß behandelt wurde.

 

§ 7 Allgemeiner Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Alle nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z.B. Kündigung, Wandelung, Minderung, Schadensersatz jeder Art - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß - sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist; die Haftung ist in diesem Fall jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, wenn nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist. Außerdem bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt gegenüber Kaufleuten unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gegenüber Nicht-Kaufleuten bis zur Bezahlung des leweiligen Kaufpreises.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i.S. von S 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i.S. des Abs. 1 . Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswenes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i.S. des Abs. 1.

3. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, verfügen unter der Voraussetzung, dass er mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach den folgenden Bestimmungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, insbesondere nicht zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaitsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.

4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Dies gilt bei der Einstellung der Weiterveräußerungsform in ein Kontokorrent in deren Höhe auch für die jeweiligen Saldoforderungen. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren weiterveräußert, werden uns die Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. die jeweiligen Saldoforderungen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Abs. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.

6. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Saldoforderungen einzuziehen, solange wir diese Einziehungsermächtiguog nicht in den in Abs. 3 genannten Fällen widerrufen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

7. In den in Abs. 3 genannten Fällen sind wir auch berechtigt, die Be- und Verarbeitung sowie die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen. In diesen Fällen sowie bei Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen nach Abs. 3 können wir auch die Rückgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes verlangen. Der Kunde ermächtigt uns schon jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Qie Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Ubersteigt der wirtschaftliche Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer notwendigen Intervention zur Sicherung unserer Rechte hat der Kunde zu tragen.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

1. Erfüllungsort für uns ist der Ort des Lieferwerkes oder Lieferlagers; für die Zahlungspflicht des Kunden ist Erfüllungsort Kiel.

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist der Sitz unserer Gesellschaft.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.

4. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unserer Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern und zu verarbeiten; der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Wir sind berechtigt, die in der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden erhaltenen Daten nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu vernichten.

 

§ 10 Ausfuhrnachweis

Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie ins Ausland, hat dieser Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erhöht sich der Rechnungsbetrag um den geltenden Mehrwertsteuersatz.

 

§ 11 Streitbeilegungsverfahren / Online Dispute Resolution

Unser Unternehmen nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Die Europäische Union stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit.
Diese finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.