Was tun bei fehlenden oder defekten Geräten oder selbstverursachten Gerätebeschädigungen?
Defekte / Fehlende Geräte
- Sofern Sie einen neuen Heizkörper bekommen (z.B. Handtuchhalter-Heizkörper im Bad) muss dieser umgehend mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet werden.
- Sofern ein Heizkostenverteiler keine Displayanzeige mehr aufweist oder im Display „ERROR“ oder „OPEN“ angezeigt wird, muss der Heizkostenverteiler getauscht werden.
- Beim Hausputz oder Möbelrücken stoßen Sie gegen einen Heizkostenverteiler.
Sofern dieser dann eine Beschädigung oder eine Fehlermeldung im Display anzeigt oder aber das Gerät in Gänze von seiner Montageplatte gestoßen wurde, muss der Heizkostenverteiler getauscht werden.
- Sofern Sie feststellen, dass ein Wasserzähler keinen Fortlauf (z.B. bei Betätigung der Toilettenspülung) mehr aufweist, muss der Wasserzähler ersetzt werden.
- Sofern sich ein Wasserzähler z.B. aufgrund innenliegender Nässe nicht mehr ablesen lässt, muss der Wasserzähler geprüft und ggf. ersetzt werden.
- Sofern Sie selbst durch Außeneinwirkung eine Beschädigung am Wasserzähler vorgenommen haben, muss der Wasserzähler geprüft und ggf. ersetzt werden.
(siehe auch Rauchwarnmelderstörung)
- Sofern ein Rauchwarnmelder in Zeitabständen ein akustisches Störungssignal abgibt oder einen Fehlalarm auslöst, muss das Gerät geprüft und ggf. ersetzt werden.
- Sofern Sie einen Rauchwarnmelder, z.B. beim Reinigen (Abwischen), versehentlich von der Halteplatte gelöst und fallen lassen haben oder vorsätzlich (z.B. aufgrund eines Störungssignals) „zerstört“ haben, muss das Gerät ersetzt werden.
- Sofern Sie nach einer Wohnungsrenovierung oder -sanierung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer feststellen, dass keine Rauchwarnmelder mehr vorhanden sind, so informieren Sie bitte Ihren Vermieter!
Sofern Sie eine Raumnutzungsänderung durchführen (z.B. Wohnzimmer wird Schlafzimmer), müssen entprechende Räume mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden (falls nicht vorhanden).
Grundsätzlich gilt für Sie zur Orientierung, dass JEDER Schlafraum (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein muss.
Ist dies nicht der Fall, muss ein Gerät montiert werden.